Die drei Massnahmen des SFV

13.03.2018 15:37

Die drei Massnahmen des SFV

Sensibilisierung, Information und Reaktion.

Für den Kinder- und Jugendschutz treffen wir folgende Massnahmen:

  • Wir sensibilisieren, indem wir präventives Handeln und eine vorbildliche Haltung in den Vereinen als wichtigen Bestandteil der Vereinskultur fördern, die Achtsamkeit und ein vertrauensvolles Klima im Verein und im Verband stärken, den Kinder- und Jugendschutz regelmässig thematisieren und das Thema in der Ausbildung der Trainerinnen, Trainer, Funktionärinnen und Funktionäre behandeln.
     
  • Wir informieren, indem wir mit Anlaufstellen (Helplines) zusammenarbeiten und sie bei den Vereinen bekannt machen, angemessene Reaktionen im Verdachtsfall festlegen und Handlungsabläufe (Interventionsschemata) definieren.
     
  • Wir lehren, angemessen zu reagieren, indem wir den angemessenen pädagogischen Umgang mit Kindern und Jugendlichen definieren, angemessene Reaktionen im Verdachtsfall diskutieren und vereinsspezifische Präventionskonzepte ausarbeiten.