04.11.2024 15:27
Interventionsschema
Empfohlenes Interventionsschema bei Übergriffen und Grenzverletzungen im Verein.
Im Verdachtsfall Hilfe beanspruchen (Krisenmanagement)
- Überlegt handeln: Situation und Handlungsmöglichkeiten klären, bevor interveniert wird (siehe Interventionsschema auf der letzten Seite).
- Die betroffene junge Person ernst nehmen: Sie muss sich darauf verlassen können, dass sie geschützt ist und richtig gehandelt hat, indem sie sich mitteilte.
- Gefasst bleiben: Der Vertrauensperson kann es unter Umständen schwerfallen, die eigenen Gefühle wie Wut, Entsetzen und Ohnmacht zu kontrollieren, aber emotionale Reaktionen sind hier nicht hilfreich.
- Geplante Schritte mit der betroffenen jungen Person absprechen: Sie muss sich einverstanden erklären mit jedem einzelnen Schritt. Allenfalls muss – etwa im Falle eines sexuellen Übergriffs – das Einverständnis der Eltern eingeholt werden.
Besonderes Vorgehen bei einem sexuellen Übergriff
- Nicht übereilt handeln (siehe Interventionsschema auf der letzten Seite): Aus der eigenen Betroffenheit heraus möchte die Vertrauensperson eventuell wohlgemeinte Schritte unternehmen, die aber nicht weiterhelfen (wie etwa die Konfrontation mit dem Täter).
- Hilfe beanspruchen: Empfohlen wird, dass die Vertrauensperson Hilfe von Pro Juventute beansprucht (z. B. über das Jugendleitertelefon). Daraus ergeben sich die situationsgerechten weiteren Schritte.
- Fachspezialisten entscheiden lassen: Juniorentrainerinnen und -trainer sowie Vereinsverantwortliche oder auch Eltern müssen nicht entscheiden, ob ein sexueller Übergriff stattfindet oder stattgefunden hat – dafür sind die Fachspezialisten da.
- Die junge Person schützen: Vertrauenspersonen sind dafür verantwortlich, dass Schritte zur Klärung unternommen werden und die Spielerin / der Spieler geschützt ist.